„Rücksichtsloser Eingriff in die Celler Schullandschaft auf dem Rücken von Eltern und Schülern muss umgehend zurückgenommen werden!“

Die Sozialdemokraten im Celler Kreistag äußern deutliche Kritik an der heute veröffentlichten Alleinentscheidung des Landrates zum Eingriff in die Celler Schullandschaft: „Mir nichts, dir nichts hat der Landrat im Alleingang eine Entscheidung mit tiefgreifenden Auswirkungen auf die Schulstandorte in Celle getroffen – und das zum Nachteil des freien Elternwillens und der Schulwahl künftiger Gymnasialschülerinnen und -schüler im Landkreis Celle. Wir können dieser sogenannten Eilentscheidung weder in der Sache, noch in der Form zustimmen und fordern den Landrat auf, diese Entscheidung zurückzunehmen!“, erklärt Mathias Pauls, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Celler Kreistag.

„Rücksichtsloser Eingriff in die Celler Schullandschaft auf dem Rücken von Eltern und Schülern muss umgehend zurückgenommen werden!“

Die Sozialdemokraten im Celler Kreistag äußern deutliche Kritik an der heute veröffentlichten Alleinentscheidung des Landrates zum Eingriff in die Celler Schullandschaft: „Mir nichts, dir nichts hat der Landrat im Alleingang eine Entscheidung mit tiefgreifenden Auswirkungen auf die Schulstandorte in Celle getroffen – und das zum Nachteil des freien Elternwillens und der Schulwahl künftiger Gymnasialschülerinnen und -schüler im Landkreis Celle. Wir können dieser sogenannten Eilentscheidung weder in der Sache, noch in der Form zustimmen und fordern den Landrat auf, diese Entscheidung zurückzunehmen!“, erklärt Mathias Pauls, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Celler Kreistag.

In der Sache wird durch diese Entscheidung der freie Elternwille beschnitten und werden auf dem Rücken der betroffenen Schülerinnen und Schüler Fakten geschaffen: „Wir als SPD treten für den freien Elternwillen und die freie Schulwahl für alle Kinder ein. Mit der jetzigen Entscheidung werden zwei Schulen besonders getroffen: Das Hermann-Billung-Gymnasium Celle erfreut sich großer Nachfrage, darf diese aufgrund des Willens des Landrates nicht erfüllen und muss nun rund 50 Kinder ablehnen. Und ebenso wird es der Integrierten Gesamtschule in der Burgstraße gehen, die enorm beliebt ist, regelmäßig aber dutzende Schülerinnen und Schüler ablehnen muss, jetzt aber aufgrund der erzwungenen Erhöhung der Zügigkeit am Ernestinum ebenfalls keine Möglichkeit haben wird, mehr Schüler aufzunehmen. Wir wollen eine vielfältige Celler Schullandschaft, die freien Elternwillen und die freie Schulwahl ermöglicht - mit der heutigen Entscheidung wird diesem Anspruch Schaden zugefügt“, sagt Maximilian Schmidt, Vorsitzender der SPD im Landkreis Celle.

Genauso ist aber die Form der Entscheidung mehr als kritikwürdig: „Eilentscheidungen als Alleingänge des Landrates dürfen nach dem niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz nur dann getroffen werden, wenn der Kreisausschuss oder der Kreistag nicht zusammenkommen können und sofortige Gefahr oder schwerer Schaden droht. Wir sind der Ansicht, dass bei einer Entscheidung dieser Tragweite eine Sondersitzung des Kreisausschusses notwendig wäre. Die Eilbedürftigkeit stellen wir bei einem Zeitraum von gut sechs Wochen bis zu den Sommerferien in Frage“, sagt Mathias Pauls. Besonders gravierend sei: „Nach unseren Erkenntnissen lag die Fragestellung zur Zügigkeit der Gymnasien bereits am 8. Mai 2018 in der Kreisverwaltung vor, die Sachlage war bekannt – am selben Tag hatte der Kreisausschuss seine Sitzung, wurde aber vom Landrat nicht befasst. Dieser Alleingang scheint nur deshalb stattgefunden zu haben, um die Beteiligung der Politik in Kreisausschuss und Kreistag und die Einbindung des Kreiselternrates zu verhindern. Wir rügen das ausdrücklich!“

Die SPD-Kreistagsfraktion fordert daher, umgehend eine Gremienbefassung beim Kreistag herzustellen und schlägt eine Alternative vor: „Dadurch, dass dem HBG nur eine Vierzügigkeit zugestanden wird, muss die Schule fünfzig Kinder ablehnen. Erschwerend kommt dazu, dass für die Hälfte dieser Kinder nur die Wahl bleibt, ein Gymnasium mit einer komplett anderen Ausrichtung zu besuchen, denn sowohl Hölty als auch HBG haben eine neusprachliche, naturwissenschaftliche Ausrichtung, während das Ernestinum eher altsprachlich orientiert ist. Wir schlagen deshalb vor, die Entscheidung dahingehend abzuändern, dass dem HBG abweichend von der Schulbezirkssatzung für den Jahrgang 2018/2019 abermals die Einrichtung von fünf Zügen gestattet wird. Somit wären nur 20 Schülerinnen und Schüler abzulehnen, die sich dann an einer Schule mit ähnlichem Profil, nämlich dem Hölty-Gymnasium, anmelden können. Auch diese Maßnahme wäre kostenneutral durchzuführen und käme dem Grundsatz, das an erster Stelle der Elternwille steht, näher. Wir sehen uns mit diesem Vorschlag im Einklang mit der Schulleitung und dem Elternrat des HBG sowie mit dem Kreiselternrat“, so Mathias Pauls abschließend.