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Statut des SPD-Unterbezirks Celle, beschlossen auf dem ordentlichen Unterbezirksparteitag am 11. März 2017 in Wathlingen, zuletzt geändert durch Beschluss des ordentlichen Unterbezirksparteitags am 22.04.2023 in Wietze.

§ 1 Name, Sitz und Tätigkeitsbereich

Der Unterbezirk Celle der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) umfasst den Landkreis Celle. Sein Sitz ist Celle.

§ 2 Unterbezirksparteitag

Der Unterbezirksparteitag ist das oberste Organ des Unterbezirks. Er setzt sich zusammen aus 80 in den Ortsvereinen gewählten Delegierten, den Mitgliedern des Unterbezirksvorstandes sowie den Delegierten der Arbeitsgemeinschaften.

§ 3 Unterbezirksvorstand

Der Unterbezirksvorstand besteht aus dem/der Unterbezirksvorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Finanzverantwortlichen und dem/der Schriftführer/in – die zusammen den geschäftsführenden Vorstand bilden – sowie einer vom Unterbezirksparteitag festzusetzenden Zahl von Beisitzer/innen.

§ 4 Schlussbestimmungen

Es gelten die Regelungen des Statuts des SPD-Bezirks Hannover sowie des Organisationsstatuts der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, diese werden bei allen Fragen analog angewandt. Das Statut und jeweils beschlossene Änderungen treten mit der Beschlussfassung in Kraft. Es kann nur durch mit 2/3-Mehrheit gefassten Beschluss des Unterbezirksparteitages geändert werden.