Laut aktueller Berichterstattung können 35 Lehrkräfte zweier Celler Oberschulen vorerst nicht an den Schulen unterrichten, an die sie abgeordnet wurden – weil die entsprechenden Abordnungsverfügungen nicht vorliegen. Grundschulen in Eschede, Oldau und Wathlingen fehlt dadurch zum Schuljahresbeginn Personal. Der Vorsitzende der SPD im Landkreis Celle, Maximilian Schmidt, fordert deshalb von der zuständigen Schulbehörde eine umgehende Klärung.

„Ein Schuljahresbeginn kommt nicht überraschend. Dass Lehrkräfte zwar abgeordnet sind, aber ohne Verfügung nicht unterrichten dürfen, ist ein handwerklicher Fehler in der Verwaltung – die Leidtragenden sind die betroffenen Lehrkräfte sowie die Schulen und ihre Kollegien und am Ende natürlich auch Schülerinnen und Schüler", sagt Maximilian Schmidt. „Befremdlich finde ich, dass die Schulbehörde offenbar selbst nicht im Bilde ist. Wer die Unterrichtsversorgung steuert, muss wissen, welche Lehrkraft am ersten Schultag an welcher Schule steht."

Schmidt weist darauf hin, dass gerade Grundschulen kaum Spielraum haben, Ausfälle aufzufangen: „An einer Grundschule mit wenigen Klassen fällt jede fehlende Lehrkraft sofort auf – im Stundenplan, in der Verlässlichkeit für die Familien und in der Betreuung. Was hier nach einer Formalie klingt, bedeutet in der Praxis gekürzte Stundenpläne und zusätzliche Belastung für Schulleitungen und Kollegien, gerade das kann zum Schulstart niemand gebrauchen."

Ausdrücklich nimmt Schmidt die betroffenen Lehrkräfte in Schutz: „Die Kolleginnen und Kollegen wollen unterrichten und stehen bereit. Sie dürfen für ein Versäumnis der Behörde nicht auch noch mit Minusstunden oder dienstrechtlichen Nachteilen belastet werden. Das wäre absurd.“ Der Vorsitzende der SPD im Landkreis Celle fordert deshalb:

  1. Sofortige Klärung und Zustellung der ausstehenden Verfügungen, damit die abgeordneten Lehrkräfte unverzüglich an ihren Einsatzschulen unterrichten können.
  2. Klare Kommunikation gegenüber Schulleitungen, Kollegien und Elternvertretungen, wie lange der Zustand andauert und wie ausgefallene Stunden aufgeholt werden.
  3. Keine Nachteile für die betroffenen Lehrkräfte – insbesondere keine Anrechnung von Minusstunden für eine von ihnen nicht zu verantwortende Situation.
  4. Aufklärung der Ursachen, damit sich ein solcher Vorgang nicht wiederholt.

Schmidt kündigt an, sich in dieser Sache auch direkt an das Kultusministerium zu wenden: „Ich schreibe Kultusministerin Julia Willie Hamburg an und bitte sie, die Klärung der Angelegenheit zu unterstützen. Verlässliche Unterrichtsversorgung ist kein Wunschkonzert, sondern der Kern des Bildungsauftrags. Die Familien in Eschede, Oldau und Wathlingen haben ein Anrecht darauf, dass an ihren Schulen der Unterricht stattfindet, der stattfinden muss – und zwar unverzüglich und nicht erst in einigen Wochen.“